Foto- und Videoaufnahmen
auf der Burg Altena
Wir freuen uns über das große Interesse an der Burg Altena als Fotomotiv! Bitte beachten Sie im Vorfeld Ihres Besuchs unsere Regelungen zu Foto- und Videoaufnahmen – insbesondere bei geplanten Shootings oder dem Einsatz von Drohnen.
Fotografie
Innenaufnahmen in den Museumsräumen
Private Besucher dürfen in der Burg Altena grundsätzlich fotografieren und filmen – jedoch nur unter folgenden Bedingungen:
- ohne Blitzlicht
- ohne Videoleuchten
- ohne Stativ, Gimbal oder sonstiges professionelles Equipment
Erlaubt sind ausschließlich private Erinnerungsaufnahmen. Diese dürfen auch in den sozialenMedien veröffentlicht werden.
Nicht erlaubt sind in den Innenräumen der Museen inszenierte Fotoshootings oder Filmaufnahmen mit Models, Schauspielern oder Ähnlichem – auch nicht im privaten Rahmen (z. B. Hochzeitsfotos mit Brautpaar und Gästen). Die Räume dienen in weiten Teilen der musealen Nutzung, außerdem ist der Schutz der historischen Objekte oberste Priorität. Aufgrund des personellen Aufwands können wir leider auch keine individuellen Ausnahmeregelungen treffen.
Außenaufnahmen in den Burghöfen
Im Außenbereich (Burghöfe und Burgberg) können Sie gerne ein Fotoshooting machen, sofern unsere Besucher dadurch nicht gestört werden. Voraussetzung für derartige Fotoaufnahmen ist zwingend eine Anmeldung. Diese muss mindestens einer Woche im Voraus vorliegen. Für die Genehmigung schreiben Sie uns unter Angabe des Zwecks eine Mail an museen@maerkischer-kreis.de.
Nicht erlaubt werden Fotoshootings, die erkennbar gegen den Widmungszweck des Kulturbetriebs verstoßen bzw. den kulturellen und pädagogische Zielen der Museen Burg Altena entgegenstehen. Fotoshootings zu parteipolitischen Zwecken werden aus grundsätzlichen Erwägungen nicht gestattet.
Grundsätzlich haben die Museumsbesucher, Jugendherbergsgäste und Restaurantbesucher der Burg Altena immer Vorrang, insbesondere auch die museumspädagogischen Programme, die teilweise auf dem oberen Burghof stattfinden.
Film- oder Fernsehaufnahmen
Sollten Sie einen journalistischen Beitrag planen, melden Sie sich bitte zunächst bei der Pressestelle des Märkischen Kreises.
Sie erreichen die Pressestelle telefonisch unter 02352 9666150 oder per Mail unter pressestelle@maerkischer-kreis.de.


Drohnenaufnahmen
Drohnenflüge über der Burg sind während der regulären Öffnungszeiten und bei Veranstaltungen grundsätzlich nicht erlaubt. Die Sicherheit unserer Besucherinnen und Besucher steht an erster Stelle.
Erlaubt sind Drohnenflüge – unter bestimmten Voraussetzungen – zu folgenden Zeiten:
- Montags (außer an Feiertagen)
- Dienstag bis Freitag nach 17:00 Uhr
- Wochenend- und Feiertage nach 18:00 Uhr, sofern keine Veranstaltungen auf den
- Burghöfen stattfinden
Voraussetzung:
- Ihre Drohne ist beim Luftfahrtbundesamt registriert
- Sie besitzen einen gültigen EU-Drohnenführerschein
Wichtig:
Bei Veranstaltungen – auch während Auf- und Abbau – ist das Überfliegen der Burghöfe ausnahmslos untersagt, unabhängig vom Wochentag und der Uhrzeit. An regulären Besuchstagen empfehlen wir alternativ Drohnenaufnahmen vom Burgberg zwischen der Lenne und der Burg Altena – hier bieten sich besonders schöne Perspektiven.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!